GRUNDSÄTZE FÜR DIE SCHULISCHE ORDNUNG AN DER GEBRÜDER-GRIMM-GRUNDSCHULE
Regeln für das Zusammenleben in der Schule sind nötig, sie erwachsen aus der Spannung zwischen individueller Freiheit und notwendigen Bindungen. Die Schüler beteiligen sich entsprechend ihres Alters an der Gestaltung des Schullebens. Dies erfordert, dass die Schule bei der Gestaltung von Unterricht und Erziehung die Interessen und Rechte des einzelnen Schülers respektiert und den Schülern ermöglicht, selber oder durch gewählte Vertreter am Leben und an der Arbeit der Schule mitzuwirken. Dadurch werden Selbstständigkeit und Selbstverantwortung gefördert.
Soziales Handeln verläuft selten konfliktfrei. Die einzelnen Klassen geben sich Klassenregeln für das schulische Miteinander. Sie sind im Klassenraum deutlich für jedes Kind sichtbar zu machen. Regeln für eine gute Gesprächsführung, die auch in anderen Verständigungssituationen zu beachten sind, wurden von Schülern erarbeitet und lauten: 1. Wir lassen den Anderen ausreden. 2. Wir hören einander zu. 3. Wir benutzen keine Schimpfwörter. 4. Wir schreien uns nicht an. 5. Jeder darf Vorschläge machen. 6. Wer mit der Diskussion nichts zu tun hat, hält sich raus. 7.Man versteht sich am besten, wenn man nett zueinander ist und jeder zuverlässig seine Aufgaben erfüllt.
Jeder Schüler hat das Recht auf Bildung und zugleich die Pflicht, fleißig und gewissenhaft zu lernen und sich aktiv am Unterrichtsgeschehen zu beteiligen. Er ist verantwortlich für die Vollständigkeit seiner für den Unterricht benötigten Materialien und für die gewissenhafte Erledigung der mündlichen und schriftlichen Hausaufgaben. Zensuren in den Unterrichtfächern dienen ausschließlich der Leistungsbeurteilung. Die Bewertungsmaßstäbe für die Notengebung werden den Schülern durch die Lehrkräfte erläutert.
Unterricht und Erziehung in der Schule erfordern grundsätzlich die Anwesenheit der Schüler. Schulpflicht ist Anwesenheitspflicht, d.h. die Teilnahme am Unterricht und an den übrigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule erfolgt pünktlich und regelmäßig. Versäumnisse durch Krankheit etc. sind der Schule mitzuteilen. Die Benachrichtigung muss spätestens am 3. Schultag nach dem Fernbleiben schriftlich erfolgen.
Lehrer und Schüler setzen sich gemeinsam für eine gute Lern- und Arbeitsatmosphäre im Unterricht und für ein gutes Schulklima ein. Zu einem guten Schulklima gehört auch das tägliche Grüßen, weiterhin erfordert es ein freundliches, dem Kind zugewandtes Verhalten der Erwachsenen und ein höfliches, respektvolles Verhalten der Kinder gegenüber allen Schulmitgliedern.Der Lehrer trägt die Verantwortung für seinen Unterricht, insbesondere dafür, dass Lernprozesse erfolgreich ablaufen können. Die Schule muss dazu beitragen, dass der Schüler ein Arbeitsverhalten erlernt, das ihn später in seiner Lebenswelt bestehen lässt.Die Schule gibt den Eltern Gelegenheit zu verantwortlicher Mitarbeit.Sie sind höflich im Umgang miteinander, respektieren und schützen das Schuleigentum sowie das Privateigentum aller Schulmitglieder.Es gilt generelles Rauchverbot an der Schule.
SCHULORDNUNG :
1. Das Rennen im Schulgebäude und auf dem Schulhof ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Die Klassenlehrer belehren und erörtern dies gemeinsam mit den Kindern.
2. Wenn nach einigen Minuten nach Unterrichtsbeginn noch kein Lehrer anwesend ist, fragt der Klassensprecher im Sekretariat nach.
3. Die Räume werden sauber und ordentlich verlassen.
4. Der Fachraumwechsel erfolgt zügig.
5. Die Schultaschen bleiben im Klassenraum, wenn die Klasse zum Sportunterricht geht.
6. Die Stühle werden jeweils nach der letzten Unterrichtsstunde der Klasse hochgestellt.
7. Die Esseneinnahme zum Mittag erfolgt im Speiseraum. Die Tische werden durch die Schüler abgewischt. Die Mappen bleiben vor dem Klassenraum geordnet stehen.
8. Das unerlaubte Verlassen des Schulgeländes ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.
9. Die Fahrradbenutzung erfolgt auf Verantwortung der Eltern, von der Schule wird bei evtl. Beschädigung keine Haftung übernommen.
Folgende Gegenstände gehören nicht in den Unterricht: Walkman, Gameboy, akustisches Spielzeug, Laserpointer eigene Bälle zum Spielen auf dem Pausenhof, Waffen oder ähnliche Gegenstände, Drogen, Suchtmittel.
10. Das Nutzen von Handys im Unterricht ist untersagt. · Unterricht schließt die Vorbereitungszeit und Zeiten im Rahmen des Ganztagsbetriebs ein. · Das Handy muss ausgeschaltet und sicher verstaut sein. · Das Handy darf auch nicht als Uhr, Fotoapparat, Radio oder MP3-Player genutzt werden. · Unterrichtsgänge (z.B. zur Bibliothek) sind im Nutzungsverbot eingeschlossen. Maßnahmen bei Nichteinhaltung: · Das Handy ist durch die Schülerin oder den Schüler auszuschalten. · Das Handy wird der Schülerin oder dem Schüler durch die jeweilige Lehrkraft abgenommen. · Die Lehrkraft übergibt das Handy mit einem Begleitschein der Schulleitung. · Die Eltern werden schriftlich informiert und können das Handy bei der Schulleitungabholen.
Unfallverhütung und andere Verhaltensregeln:
1. Jeder verhält sich so, dass niemand verletzt oder gefährdet wird.
2. Das Werfen mit Steinen, Kienäpfeln, Schneebällen, Tennis- u. Golfbällen, anderen harten Gegenständen, Trinkpäckchen, Wasserbomben etc. ist nicht zulässig, ebenso das Fußballspielen mit Trinkflaschen u.ä. Gegenständen.
3. Wertgegenstände und Geld bitte nicht unbeaufsichtigt lassen!
4. Abfälle aller Art gehören in die dafür vorgesehenen Behälter.
5. Im Blockunterricht kann die Lehrkraft die kleine Pause den Bedürfnissen der Kinder anpassen.Ansonsten verlassen die Schüler in den kleinen Pausen den Raum nur mit Erlaubnis des Lehrers.
6. Die Toiletten werden zügig aufgesucht und sauber verlassen.
7. Der Feueralarmplan gehört zum regelmäßigen Belehrungsthema der Klassenlehrkraft und ist aktenkundig (Klassenbuch) zu machen.
8. Bei Alarm des Gefährdungsgrades III handeln die Lehrer/innen, das pädagogische Personalund die Mitarbeiter nach Notfallplan.
Die Schulordnung tritt mit dem 28. November 2007 in Kraft. Die Schulordnung wurde geändert am 26.04.2010/ 14.06.2010/ 14.06.2014